Der Sachverhalt, wonach es bei der Nennung eines Ortsnamens um die Menschen dieses Ortes geht, wird am ehesten deutlich, wenn man dazu die „Engter Urkunde“ von 1147 zu Rate zieht.
Bei dieser Urkunde handelt es sich um ein Mahnschreiben des Bischofs Philipp von Osnabrück, der die Lieferung von Holz zur Instandsetzung des Osnabrücker Klosters anmahnt. Sollte diese Lieferung nicht erfolgen, dann drohte Engter der Kirchenbann. Eine solche scharfe Drohung konnte ihre Wirkung nicht verfehlen. In „Acht und Bann“, etwas Schlimmeres hätte den Menschen in Engter nicht widerfahren können. – Den Bann hatte Bischof Benno II. einmal zu spüren bekommen, als er auf der Synode in Worms auch für die Absetzung des Papstes Gregor VII. stimmte (1076). Ebenso wie König Heinrich IV. traf ihn daraufhin der päpstliche Bann, und reumütig ging er nach Canossa, um abzubitten. Die Abbitte wurde ihm gewährt.